Rechtsprechung
VGH Bayern, 14.08.2006 - 2 ZB 06.1681 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (16)
- VG Regensburg, 24.07.2012 - RO 6 K 12.428
Hobbymäßige Reparatur- und Pflegearbeiten an 13 Oldtimern sind in als Garage und …
Auch nach der Rechtsauffassung, dass für die Nutzungsuntersagung die formelle Rechtswidrigkeit der Nutzungsänderung ausreicht, wird die materiellrechtliche Situation zumindest im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung berücksichtigt, insbesondere bei offensichtlicher Genehmigungsfähigkeit der untersagten Nutzung (BayVGH, B. v. 14.8.2006, 2 ZB 06.1681, zitiert nach juris) oder bei der Gefahr des Eingriffs in wichtige, grundrechtlich geschützte Rechtsgüter (BayVGH, B. v. 5.12.2005, 1 B 03.2608, Nutzungsuntersagung gegenüber einem Mieter, zitiert nach juris) bzw. nicht wieder gut zu machenden Eingriffsfolgen (…BayVGH, Urt. v. 19.11.2007, 25 B 05.12, zitiert nach juris). - VG Augsburg, 07.11.2013 - Au 5 K 12.840
Anfechtungsklage; Nutzungsuntersagung; Baubeseitigung; Errichtung einer …
Für die Nutzungsuntersagung nach Art. 76 Satz 2 BayBO genügt grundsätzlich bereits die formelle Illegalität (…Decker in: Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Stand: Mai 2013, Rn. 282 zu Art. 76; BayVGH, B.v. 14.8.2006 - 2 ZB 06.1681 - juris Rn. 2). - VG München, 02.05.2011 - M 8 K 10.2456
Nutzungsuntersagung/Nutzungsänderung
Grundsätzlich setzt die Nutzungsuntersagung dabei nur die formelle Illegalität der Nutzung voraus (st. Rspr. vgl. stellvertretend für alle BayVGH vom 14.8.2006 Az: 2 ZB 06.1681 m.w.N.).
- VG München, 01.10.2013 - M 8 S 13.4440
Nutzungsuntersagung; Beseitigungsanordnung; Sofortvollzugsbegründung; Anhörung; …
Für den Erlass einer Nutzungsuntersagung reicht grundsätzlich die bloße formelle Rechtswidrigkeit, also das Nutzen ohne die hierfür erforderliche Baugenehmigung, aus (BayVGH vom 14.08.2006 Az: 2 ZB 06.1681 - juris). - VG Augsburg, 26.09.2013 - Au 5 K 13.225
Nutzungsuntersagung; Wettbüro; Ermessen; Zwangsgeld; Duldungsanordnung
Für die Nutzungsuntersagung nach Art. 76 Satz 2 BayBO genügt grundsätzlich bereits die formelle Illegalität (…Decker in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Stand: Mai 2013, Rn. 282 zu Art. 76; BayVGH, B.v. 14.8.2006 - 2 ZB 06.1681 - juris Rn. 2). - VG Regensburg, 15.02.2011 - RN 6 K 10.1552
Nutzungsuntersagung
Auch nach der Rechtsauffassung, dass für die Nutzungsuntersagung die formelle Rechtswidrigkeit der Nutzungsänderung ausreicht, wird die materiellrechtliche Situation zumindest im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung berücksichtigt, insbesondere bei offensichtlicher Genehmigungsfähigkeit der untersagten Nutzung (BayVGH, B. v. 14.8.2006, 2 ZB 06.1681, zitiert nach juris) oder bei der Gefahr des Eingriffs in wichtige, grundrechtlich geschützte Rechtsgüter (BayVGH, B. v. 5.12.2005, 1 B 03.2608, Nutzungsuntersagung gegenüber einem Mieter, zitiert nach juris) bzw. nicht wieder gut zu machenden Eingriffsfolgen (…BayVGH, Urt. v. 19.11.2007, 25 B 05.12, zitiert nach juris). - VG München, 24.09.2012 - M 8 S 12.3890
Nutzungsuntersagung; Wettbüro; Vergnügungsstätte; offensichtliche …
Für den Erlass einer Nutzungsuntersagung reicht grundsätzlich die bloße formelle Rechtswidrigkeit, also das Nutzen ohne die hierfür erforderliche Baugenehmigung aus (BayVGH vom 14.8.2006 Az: 2 ZB 06.1681 - juris, m.w.N.). - VG Augsburg, 12.09.2011 - Au 5 S 11.1026
Nutzungsuntersagung; Sofortvollzug; Störerauswahl; Bebauungsplan; Feinsteuerung; …
Es entspricht ganz herrschender Meinung, dass für eine Nutzungsuntersagung im Sinne des Art. 76 Satz 2 BayBO grundsätzlich die bloße formelle Rechtswidrigkeit des Bauvorhabens ausreicht, d.h. eine Nutzung ohne die hierfür erforderliche Baugenehmigung (vgl. BayVGH vom 30.8.2007 Az. 1 CS 07.1253; BayVGH vom 14.8.2006, Az. 2 ZB 06.1681; juris;… Becker in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Stand März 2011 Art. 76 Rdnr. 282). - VG München, 28.11.2011 - M 8 K 10.6073
Dachterrasse auf Grenzgarage; Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches …
Für den Erlass einer Nutzungsuntersagung reicht grundsätzlich die bloße formelle Rechtswidrigkeit, also das Nutzen ohne die hierfür erforderliche Baugenehmigung aus (BayVGH vom 14.8.2006 Az: 2 ZB 06.1681 - juris, m.w.N.); allerdings darf eine wegen Verstoßes gegen die Genehmigungspflicht formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (BayVGH vom 5.12.2005 BayVBl. 2006, 702, m.w.N.). - VG München, 07.10.2013 - M 8 K 12.2129
Dachterrasse auf Grenzgarage; Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches …
Für den Erlass einer Nutzungsuntersagung reicht grundsätzlich die bloße formelle Rechtswidrigkeit, also das Nutzen ohne die hierfür erforderliche Baugenehmigung aus (BayVGH v. 14.8.2006 - 2 ZB 06.1681 - juris, m.w.N.); allerdings darf eine wegen Verstoßes gegen die Genehmigungspflicht formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (BayVGH v. 5.12.2005 - 1 B 03.2608 - juris, m.w.N.). - VG München, 27.12.2012 - M 8 S 12.5919
Nutzungsuntersagung; ungenehmigte Wohnnutzung im Dachgeschoss; Rettungsweg; …
- VG München, 19.10.2009 - M 8 K 08.1761
Bescheidswiderruf aufgrund Widerrufsvorbehalt außerhalb Jahresfrist
- VG München, 24.06.2013 - M 8 K 12.4195
Nutzungsuntersagung einer betrieblichen Tätigkeit als Vergnügungsstätte …
- VG Augsburg, 21.09.2011 - Au 5 S 11.1042
Nutzungsuntersagung; Sofortvollzug; Werbeanlage; Austausch; …
- VG Augsburg, 15.09.2011 - Au 5 E 11.854
Einstweilige Anordnung; Nutzungsuntersagung; Veränderungssperre; Feinsteuerung
- VG München, 04.03.2013 - M 8 K 12.2438
Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde für bauaufsichtliche Maßnahmen auf …